Homepage von Juergen Czech

Eine Doline im Baufeld


Dies ist ein etwas ungewoehnlicher Fall. Es handelt sich um eine Baustelle in Thueringen.
Bereits ab einer Tiefe von ca. 1-1,5 m stehen leicht verwitterte Zechsteinkalke an. Eine
Baugrunduntersuchung wurde durchgefuehrt, da ein Nachbarhaus aus der Vorkriegszeit
erhebliche Schaeden durch Risse aufwies. In der Baugrunduntersuchung wurde jedoch
bis auf eine lokale tiefer reichende Auffuellung nichts Verdaechtiges entdeckt. Da wegen
der Auffuellung sowieso ein teilweiser Bodenaustausch, verbunden mit einer gutachterlichen
Baugruben- und Fundamentsohlabnahme vorgesehen war, fand eine ingenieurgeologische
Begutachtung statt, nachdem die Baugrube ausgehoben war. Dabei wurde eine Doline im
Baufeld festgestellt. Diese konnte bei den Baugrundbohrungen nicht entdeckt werden, da
sie zwischen den einzelnen Bohrpunkten lag. Bei der Doline handelt es sich um eine
ehemalige Karstspalte, die mit rotbaunen Dolomitgrus verfuellt ist.

Nach einem weiteren Aushub (z.T. bis 4-5 m unter geplanter Fundamentsohle) stellte sich
heraus, dass die Doline nicht senkrecht verlief, sondern in dieser Tiefe einen Absatz aufwies.
Hier standen vermutlich haertere bzw. erosionsbestandigere Kalksteinbaenke an, so dass
das Karstwasser ein Stueck horizontal lief, bis es sich dann wieder bei "weicheren"
Schichten weiter in die Tiefe erodieren konnte.

Wie auf dem unteren Bild zu sehen ist, ist der rotbraune sandige Dolomitgrus nicht gerade
als "standfest" zu bezeichnen (eingestuerzte Schurfwaende beim Aushub). Die Vermutung
liegt nahe, dass beim Nachbargrundstueck weitere Dolinen Ursache fuer die dort vorhandenen
"alten" Setzungsrisse sind. Bedingt durch den oben beschriebenen raeumlichen Verlauf
der Doline konnte beim Neubau ein Bodenaustausch der Dolinenverfuellung mit Magerbeton
vorgenommen werden, so dass die Gruendung einheitlich auf Zechsteinkalken erfolgen konnte
(das Betonwerk hat sich gefreut; das waren einige LKW-Ladungen).


Generell ist bei jedem Bauvorhaben eine Baugrubenabnahme zu empfehlen, da man erst
dann einen raeumlichen Einblick in den (zugegeben "flachen") Untergrund bekommt. In jedem
meiner Baugrundgutachten wird eine Baugruben- oder Fundamentsohlabnahme vorgeschrieben.
Schliesslich muss man anhand weniger (im Durchmesser "kleiner") Bohr- oder Sondierloecher
auf relativ grossflaechige Untergundverhaeltnisse schliessen. Leider wird jedoch oft von
Bauherrenseite auf eine Baugrubenabnahme verzichtet, da dies eine zusaetzliche Leistung
nach HOAI ist, die auch zusaetzlich honoriert werden muss (es gibt ja schliesslich schon
ein Gutachten ueber den Baugrund). Aber hier ist ein Zeitpunkt, an dem man noch auf
andere Untergrundverhaeltnisse reagieren kann. Wenn das Bauwerk steht und moeglicherweise
Schaeden aufweist, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Also Bauherren aufgepasst: spart nicht an den geringen Kosten fuer eine gutachterliche
Baugrubenabnahme ! ! ! !